11.Juni 1905
Der Arbeitskreis Aktives Gedenken in Dietzenbach erinnert an
August Eckert
August Ernst Eckert – Rufname August -wurde am 11. Juni 1905 in Dietzenbach geboren. Er war von Beruf Landwirt. Er stammte aus der Dietzenbacher Landwirtsfamilie Wilhelm Heinrich Eckert und seiner Ehefrau Johannette Katharina Margarethe geb. Pons aus Gräfenhausen.
August Eckert war evangelisch und hatte in Dietzenbach die Volksschule besucht.
Er war am 7. April 1933 – zeitlich nach der sog. Machtergreifung – der NSDAP beigetreten. Er war von der Landesbauernschaft Hessen-Nassau zudem als Ortsbauernführer eingesetzt worden. Die sog. Landesbauernschaften waren Unterorganisationen des von der NSDAP 1933 gegründeten Reichsnährstandes. Der Reichsnährstand war eine ständische Organisation der Agrarwirtschaft und Agrarpolitik im Deutschen Reich in den Jahren 1933 – 1945.
August Eckert hatte im Dezember 1933 Margareta geb. Steinheimer geheiratet. Die örtliche NS-Presse jubelte, daß in der Dietzenbacher Kirche „unter großer Anteilnahme der Bevölkerung die erste Trauung eines SA-Mannes im Braunhemd“ stattgefunden hatte.
August Eckert bekam sehr bald nach der Machtergreifung Schwierigkeiten mit der NSDAP-Ortsgruppe. Die stand unter der Leitung des Lehrers Adolf Eberhard. Die am 20. März 1933 gegründete Ortsgruppe Dietzenbach wachte streng über die Parteilinientreue ihrer Mitglieder und kontrollierte scharf die Einhaltung der neuen NS-Dekrete durch die Bevölkerung. Dazu gehörte u.a. die Anordnung der Parteileitung der NSDAP vom 28. März 1933, ab Sonntag, dem 1. April 1933, 10:00 Uhr vormittags „schlagartig“ Juden in jeglicher Weise zu boykottieren und zu diskriminieren.
Zur Kontrolle und Abstrafung von Zuwiderhandlungen gegen NS-Dekrete, wie z.B. auch des verbotenen Umgangs mit Juden, richtete die NSDAP eigene Parteigerichte ein, die zu einem Parteiausschluss verurteilen konnten. Solche Parteigerichtsentscheidungen hatten Strafcharakter und waren mit Nachteilen verbunden.
Der NSDAP-Ortsgruppe Dietzenbach war zugetragen worden, dass bei August Eckerts Hochzeitsfeier im Dezember 1933 Juden, u.a. der jüdische Mitbürger Joseph Ostermann, anwesend gewesen sein sollen. Außerdem soll bei dieser Feier ein ca. 10 – 12 Jahre altes Judenmädchen bei seiner Frau seinen kleinen Sohn zum Ausfahren im Kinderwagen abgeholt haben. Wegen dieser beiden Vorwürfe strengte die NSDAP-Ortsgruppe im Oktober 1935 ein Verfahren vor dem Kreisparteigericht Offenbach-Land/West an. August Eckert wurde mit Beschluss des NSDAP-Kreisgerichts Offenbach-Land/West vom 7. Oktober 1935 von beiden Anschuldigungen mangels Beweisen freigesprochen. Der zu der ersten Beschuldigung vernommene Zeuge, der NSDAP-Genosse Hamm, kannte diesen Vorwurf selbst nur vom Hörensagen. Außerdem habe August Eckert nachweislich nichts davon gewusst, dass ein Judenmädchen bei seiner Hochzeitsfeier anwesend war. Es hat ihn diesbezüglich auch entlasten können, dass er seine frisch angetraute Ehefrau Margareta im Beisein des NSDAP-Genossen Kunz zurechtgewiesen hatte.
Ungeachtet dieses Parteigerichtsverfahrens setzte das Verwaltungsamt der Landesbauernschaft Hessen-Nassau ein Verfahren in Gang um die politische Zuverlässigkeit des August Eckert feststellen zu können. Der Dietzenbacher NS-Bürgermeister Heinrich Fickel und die NSDAP-Kreisleitung bescheinigten ihm – jeweils im Juli 1938 – herausragende Parteifestigkeit. Er habe sich „organisatorisch, propagandistisch und rednerisch bewährt“.
Hiernach verblieb August Eckert in seinem Amt als Ortsbauernführer.
August Eckert siedelte – möglicherweise nach Ende der NS-Herrschaft – nach Runkel im heutigen Landkreis Limburg-Weilburg über.
Er starb am 2. Februar 1986 im 82.Lebensjahr in Limburg.
<Die Lebensgeschichte von August Eckert kann ausführlich nachgelesen werden bei Horst Schäfer, „… und tilg nicht unser Angedenken –Recherchen zum Bewahren der Würde der NS-Verfolgten Dietzenbachs“, S.572 ff>