Texte


8. Mai 1935

Der Arbeitskreis Aktives Gedenken in Dietzenbach erinnert an die

Einweihung des Feuerwehrgebäudes in der Rathenaustraße

Die Dietzenbacher Freiwillige Feuerwehr geht davon aus, dass das Feuerwehrgebäude in der Rathenaustraße am 8. Mai 1935 eingeweiht wurde. So steht es in den Festschriften, so haben es auch die Autoren der Dietzenbacher Chronik „775 Jahre Dietzenbach – Heimat- und Geschichtsbuch“ übernommen, und so wurde es auch in der Jubiläumsbroschüre „125 Jahre Freiwillige Feuerwehr Dietzenbach“ von 2001 veröffentlich. Ein Artikel in der Offenbacher Zeitung vom 12.Mai 1936 datierte die Einweihung allerdings 1 Jahr später und belegte dies auch mit einem Foto. Die Grundbuchaktenlage ergibt, daß erst am 5.Dezember 1936 eine Auflassung für dieses Grundstück eingetragen worden war. Zu wessen Gunsten diese Auflassung eingetragen worden war, ist daraus nicht ersichtlich. Dies alles spricht aber eher für einen erst im Jahre 1936 geschlossenen Kaufvertrag und für eine Einweihung des Feuerwehrhauses im Mai 1936.

Im Zeitraum 1935-1945 amtierte in der Gemeinde Dietzenbach der vom NS-Regime eingesetzte Bürgermeister Heinrich Fickel. Er hatte in seinem Spruchkammerverfahren im Jahre 1948 nach Kriegsende erklärt: „…In Dietzenbach sollte ein Feuerwehrhaus errichtet werden. Das hierfür bestimmte Grundstück gehörte einem Juden. Ich habe diesem das Grundstück abgekauft…..“. Er sei für dieses Grundstückskaufgeschäft von seiner eigenen Partei, der NSDAP, sogar abgestraft worden, weil es seit in der NS-Zeit streng verboten gewesen war, mit Juden Geschäfte zu machen. Diese Parteiabstrafung hatte Heinrich Fickel aber nie beweisen können. Es kann als Schutzbehauptung gewertet werden. Er hatte aber auch niemals angegeben, von wem er dieses Grundstück erworben hatte.

Es geht um die Liegenschaft Dietzenbach, Rathenaustr.16. In der NS-Zeit trug diese Straße den Namen Adolf-Hitler-Straße. Umfangreiche und aufwändige Recherchen in den Bauämtern der Stadt Dietzenbach und des Kreises Offenbach, im staatlichen Liegenschaftskataster und auch beim Grundbuchamt erbrachten keinen Hinweis auf den ehemaligen Eigentümer dieses Grundstücks.

Recherchen im Archiv der Stadt Dietzenbach im Jahre 2026 ergaben inzwischen stichhaltige Beweise dafür, daß Heinrich Fickel dieses Grundstück von dem jüdischen Kaufmann Max Wolf erworben hatte. Dieser wohnte mit seiner Familie ehemals in der Bahnhofstr. 13. Sein Name taucht in der Korrespondenz der Gemeinde Dietzenbach mit der JRSO (Jewish Restitution Succesor Organization) aus dem Jahre 1950 über dieses Grundstück auf. Und im Erklärungsheft der Gemeinde Dietzenbach für den Voranschlag eines Haushalts für das Rechnungsjahr 1935 sind für diese Feuerwehr-Liegenschaft 7.000,- Reichsmark vorgesehen. Damit ist belegt, daß dieses Gelände vom jüdischen Mitbürger Max Wolf „erworben“ worden war. Es gibt zwar keine Unterlagen  darüber mehr, ob die Gemeinde Dietzenbach diese 7.000,- Reichsmark letztlich auch tatsächlich ausgegeben hat und an wen diese ausgezahlt worden waren. Immerhin steht nun aber fest, daß die Gemeinde diesen Betrag in ihren Haushaltsvoranschlag für das Jahr 1935 eingeplant hatte und wem das Grundstück bis dahin gehörte.

<Über die bisherigen Recherchen zum Erwerb des Feuerwehrgeländes in der Rathenaustraße kann nachgelesen werden bei Horst Schäfer, „… und tilg nicht unser Angedenken  – Recherchen zum Bewahren der Würde der NS-Verfolgten Dietzenbachs“, 2.Aufl.2023, S.499 ff >

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